Auktionsbedingungen
§1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auktionsanbieter verpflichtet sich, im Auftrag des Auftraggebers bestimmte Artikel (nachfolgend „Versteigerungsgut“) über geeignete Auktionsplattformen (z. B. Online-Auktionen) zu versteigern.
(2) Die zu versteigernden Artikel werden vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß beschrieben und dem Auktionsanbieter übergeben.
§2 Pflichten des Auktionsanbieters
(1) Der Auktionsanbieter übernimmt die Erstellung der Auktionsbeschreibungen, das Hochladen und die Verwaltung der Artikel auf den gewählten Auktionsplattformen.
(2) Der Auktionsanbieter führt die Kommunikation mit den Bietern, organisiert den Versand bzw. die Abholung der Artikel und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung der Transaktionen.
(3) Der Auktionsanbieter verpflichtet sich zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Behandlung des Versteigerungsgutes bis zur Übergabe an den Käufer.
§3 Vergütung / Provision
(1) Der Auktionsanbieter erhält für seine Leistungen eine Provision in Höhe von 20-40% des tatsächlichen Verkaufspreises je Artikel, abhängig vom erzielten Verkaufspreis, bzw. Einigung mit den Einlieferern.
(2) Die Provision versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Die Auszahlung an den Auftraggeber erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Zahlungseingang des Käufers, abzüglich der vereinbarten Provision und ggf. entstandener Gebühren (z. B. Auktionsplattformen, Zahlungsdienstleister).
§4 Haftung
(1) Der Auktionsanbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
(2) Für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auktionsanbieter keine Haftung.
§5 Eigentumsverhältnisse
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er rechtmäßiger Eigentümer der zur Versteigerung übergebenen Artikel ist oder zur Veräußerung berechtigt ist.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auktionsanbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Versteigerungsgut entstehen.
§6 Vertragsdauer / Kündigung
(1) Bereits begonnene Auktionen werden ordnungsgemäß zu Ende geführt und gemäß den Vertragsbedingungen abgerechnet.
§7 Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Regelung zu treffen.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auktionsanbieters.
